ja das machen wir, jetzt liegt das endlich alles hinter uns
Mir war nur wichtig zu berichten wie das Ganze ausgegangen ist, da doch sehr viel falsche Infos in diesem Thread stehen.
Deswegen hier auch noch mal eine kleine Erläuterung zum Urteil (hat nix direkt mit dir zu tun cat

)
Es wurde anfänglich sehr viel darüber spekuliert, dass es keinen Sinn macht zu klagen, aber in AT sind Tiere leider Sachen, daher gilt Gewährleistungspflicht.
Am "züchten" kann ich diese Leute leider nicht hindern siehe oben...
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung habe aber auf anraten meiner Anwältin doch auf Gewährleistung geklagt, denn:
- die Verkäufer sind
gewerbliche Verkäufer (keine Hobbyzüchter)
- Die Katzen sind innerhalb von 3 Monten nach Kauf gestorben
In den ersten 6. Monaten gilt eine Beweisumkehr, d.h.
sie hätten sich frei beweisen müssen, was bei infiziertem Muttertier schier unmöglich ist
In der Urteilsbegründung steht auch ganz klar:
dass
eine Coronavirusinfektion ein Mangel ist, da 5-10% der Katzen die Cornavirus positv sind, an FIP erkranken (da ist auch egal, dass man nicht weiß welche das sein werden)
eine Wandlung, d.h Ersatz durch eine andere Katze nicht zumutbar war in diesem Fall
Vielleicht hilft diese Info anderen weiter, die in einer ähnlichen Situation sind