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Europaweites Verbot für Tierversuche in Kosmetikprodukten

Rennsemmerl

Hauskatze
Das wurde ja auch Zeit:

„Das Aus für Schönheit zu Lasten der Tiere!“



Hattersheim, 11.03.2013.

Seit dem 11. März 2013 gilt das europaweite Verkaufsverbot von Kosmetikprodukten und deren Inhaltsstoffen, die im Tierversuch getestet wurden. Das Handelsverbot gilt auch für kosmetische Inhaltsstoffe und Rohstoffe, die außerhalb der Europäischen Union an Tieren getestet wurden. Damit ist die letzte Stufe der 7. Richtlinie zur Änderung der Kosmetik-Richtlinie (2003/15/EG) in Kraft getreten, die schrittweise das Ende der Tierversuche für Kosmetika in der EU regelte.



„Endlich gehören Kosmetik-Tierversuche in Europa der Vergangenheit an“, freut sich Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. „Dass nun in Europa keine Tiere mehr für Kosmetikprodukte leiden und sterben müssen, ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen Einsatzes zahlreicher Tierschutzorganisationen, darunter auch TASSO, die gemeinsam für dieses Verbot gekämpft haben.“



Durch das EU-weite Vermarktungsverbot von im Tierversuch getesteter Kosmetika wird nach Ansicht der Tierschützer auch der Druck auf solche Länder erhöht, die noch immer Tierversuche für Kosmetik durchführen, da diese nun ihre Produkte nicht mehr auf dem europäischen Markt anbieten dürfen.





Quelle: http://www.tasso.net/Service/Presse/Pressemeldungen
 

sandrah87

Hauskatze
Schon oft darüber gelesen... aber ganz glauben kann ichs nicht, dass das wirklich alles so ist... da gibts sicher irgendwo einen Haken oder ein Schlupfloch.
Solang ich nicht definitiv weiß, dass ich jedes Kosmetikprodukt mit gutem Gewissen kaufen kann, bleib ich bei den Herstellern, die schon lange freiwillig auf jede Art von Tierversuchen verzichten.
 

fizzer

Hauskatze
ja da gibts ein schlupfloch, sonst würden die regale in den geschäften leer stehen. ;)

Zitat:
Doch warum sind sie das nicht?

Weil kosmetische Rohstoffe nicht ausschließlich für Kosmetika benutzt werden. Die meisten werden auch in vielen anderen Produkten verwendet und fallen damit z.B. unter die Chemikalienprüfvorschriften. Und das wiederum bedeutet: Tierversuche.
Außerdem ist zum jetzigen Zeitpunkt auch noch unklar, wie das Verbot in den einzelnen EU-Staaten kontrolliert werden soll.

Quelle: http://www.animalsliberty.de/news.html

die datenbank kann ich nur empfehlen.
 

Carrie21

Hauskatze
Wäre toll wenn´s wirklich so wäre.
Aber ich glaube davon sind wir (leider) noch Jahre entfernt,... :(
 
Ein frommer Wunsch aber leider hilft das ganze gar nicht. Inhaltsstoffe, die z.B, von Pharmafirmen im Tierversuch getestet werden, die dürfen weiterhin enthalten und verkauft werden. Die Pharmaindustrie hat alles als Inhaltsstoff :-(

Pharmig – Verband der pharmazeutischen Industrie Pressespiegel
Copyright: APA-DeFacto GmbH - Seite
22
"Neue Zürcher Zeitung" Nr. 59 vom 12.03.2013 Seite: 22 Ressort: Panorama Von: B. Ammann Schweiz
Kosmetika ohne Tierversuche
Verkaufsverbot ab sofort wirksam
In der EU sind nun Kosmetika definitiv verboten, deren Wirkstoffe an Tieren getestet wurden. Die
EU wertet damit den Tierschutz höher als die Verfügbarkeit aller Produkte.
Beat Ammann, Brüssel
Am Montag ist das Verbot in Kraft getreten, in der EU Kosmetika zu verkaufen, deren Bestandteile
an Tieren getestet wurden. Damit ist ein Verfahren zugunsten des Schutzes von Tieren ans Ziel
gelang, das 1993 begonnen hatte. Tierversuche in der Kosmetikbranche sind schrittweise bereits
2004 und 2009 verboten worden, doch blieben Ausnahmen bestehen. Die EU-Kommission hätte
bis am Montag eine Verlängerung dieses Regimes beantragen können. Da sie explizit darauf
verzichtet hat, gilt das Verbot nun definitiv. Es betrifft selbst simple Güter wie Seife und Zahnpasta.
Ein Grundwert
Tierschutz ist ein Postulat der EU-Verträge. Diese verpflichten die Union darauf, bei Festlegung
und Durchführung ihrer Politik «das Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen in vollem
Umfang» zu berücksichtigen. Erwähnt sind unter anderem Landwirtschaft und Fischerei, aber
auch Verkehr und Forschung (inklusive Raumfahrt). Daher rührt die führende Rolle, die die EU-
Kommission im Tierschutz gegenüber den Mitgliedstaaten oft spielt. Tierversuche bei Kosmetika
– im Gegensatz zu Medikamenten – sind daher seit langem im Visier, um unterbunden zu werden.
Im Zentrum des Interesses steht somit der Ersatz von Tierversuchen. Konsequenterweise
fördert die EU in Zusammenarbeit mit der Industrie die Entwicklung alternativer Verfahren zum
Testen von Kosmetika. Sie hat dafür beträchtliche Summen aufgewendet (knapp 240 Millionen
Euro zwischen 2007 und 2011). Der grösste Teil davon floss in den Aufbau eines speziellen
Laboratoriums, das Massstäbe für Tests setzen soll, die ohne Tiere auskommen. Dabei geht es
um Versuche im Reagenzglas – etwa an Zellkulturen oder einer künstlichen Haut – sowie um
Simulationen mit Computern.
Die Kommission stellt fest, dass nicht für jeden Tierversuch eine Alternative bereit sei. Dennoch
zog sie dies nicht als Rechtfertigung herbei, um Ausnahmen bestehen zu lassen. Sie nimmt
es somit in Kauf, dass im Interesse des Wohlergehens von Tieren gewisse Produkte nicht
weiter verfügbar sein werden. Diese Abwägung gilt für Kosmetika, während etwa in der Medizin
«Tierversuche in Ermangelung alternativer Methoden zur Gewährleistung des Schutzes der
menschlichen Gesundheit und der Umwelt noch benötigt werden». Laut Angaben eines Sprechers
der Kommission benutzt die Pharmaindustrie der EU jährlich zehn Millionen Versuchstiere.
Element der Handelspolitik
Das Verbot, an Tieren getestete Substanzen oder Fertigprodukte in der EU zu vermarkten,
gilt auch für importierte Ware. Es gibt keine Ausnahme, wenn etwa ein Hersteller ein Produkt
in seinem Standortland zertifizieren liess, das Tierversuche zulässt. Der Hersteller muss die
Verträglichkeit seiner Ware zuhanden der EU mit einem alternativen Test nachweisen können.
Umgekehrt dürfen Hersteller Daten aus Tierversuchen weiterhin benutzen, sofern diese aus einer
Zeit stammen, als die Tests an Tieren in der EU legal waren.
Ebenso sind Ergebnisse zulässig, die aus Tierversuchen stammen, wenn eine Substanz etwa für
medizinische Zwecke entwickelt und geprüft wurde, sich nachträglich aber als geeignet erweist, in
Kosmetika verwendet zu werden. Die EU sieht sich als Pionier des Tierschutzes und bringt diese
Politik auch in Verhandlungen über internationale Handelsabkommen ein.

Pharmig – Verband der pharmazeutischen Industrie Pressespiegel
Copyright: APA-DeFacto GmbH - Seite 22
 
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