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Pet Pass

T

Tom

Guest
<div style="color: #000;margin: 8px auto 0px auto;font-weight:bold;font-size:11px;padding: 3px;background-color:#E4EAF2;background-image: url(http://www.katzenforum.at/forum/style_images/1/img_quote.gif);background-position: right;background-repeat: no-repeat;border-left: 4px solid #8394B2;border-top: 1px dotted #000;border-right: 1px dotted #000;">ZITAT</div><div style="color: #465584;background-color: #FAFCFE;border-left: 4px solid #8394B2;border-right: 1px dotted #000;border-bottom: 1px dotted #000;padding: 4px;margin: 0px auto 8px auto;">Der neue Pet Pass
Ab 1. Oktober 2004 gelten in der EU neue Bestimmungen für die Ein- und Ausreise mit Hunden, Katzen und Frettchen. Die vom 1. Juli bis 30. September gültig gewesenen Übergangsbestimmungen fallen endgültig weg. Von nun an müssen obgenannte Heimtiere einen Pass mit sich führen, der vom behandelnden praktischen Tierarzt ausgestellt wird. Der Weg zum Amtstierarzt fällt für den Tierbesitzer künftig weg. Durch EU-weite einheitliche Vorgaben sollen zudem die Grenzkontrollen beschleunigt werden.
Die Vorlage des nun zwingend vorgeschriebenen EU-Heimtierpasses diene dazu, den gültigen Impfschutz gegen die Tollwut bei Ein- und Ausreise in EU-Länder nachzuweisen.
Zusätzlich müssen Tiere mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (nach einer 8-jährigen Übergangsfrist ist nur mehr der Chip gültig) gekennzeichnet sein.
Als Übergangsmaßnahme können die gültigen Impfpässe weiter verwendet werden, wenn die Tiere vor dem 3. Juli geimpft wurden und gechippt oder tätowiert sind. Die bisherigen Impfpässe verlieren aber 1 Jahr nach der letzten Tollwutimpfung ihre Gültigkeit.
Für die Einreise nach GB, Irland und Schweden müssen die Tiere zudem einer Blutuntersuchung unterzogen werden, die den bestehenden Impfschutz gegen die Tollwut nachweist. Weiters ist eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer nachzuweisen.</div>

(siehe auch hier und
tierpass.htm
)

Tom
 

Etoile

Hauskatze
Hallo!

Wie ist denn das mit dem Pass zu verstehen? Ich möchte eventuell eine Katze aus einem anderen EU-Land, weil es in Österreich keine Zücher von sibirischen Katzen gibt - und so eine will ich. Werde ich dann Probleme bei der Ausreise (z.B. am Flughafen) haben? Oder bekomme ich diesen Pass vom Züchter?


LG
Etoile
 

Serenity

Hauskatze
Der Pass ist ein Impfpass und den solltest du vom Züchter auf jeden Fall bekommen. Den kriegen die Kätzchen nämlich automatisch beim Impfen vom TA.

EDIT: Wenn du diesen Impfpass mit den erforderlichen Impfungen hast und das Kätzchen gechipt ist, wird es kein Problem an der Grenz geben.

EDIT 2 :D : Verantwortungsvolle Züchter geben ihre Katzen aber selten in Einzelhaltung.......gibt natürlich Ausnahmefälle (Katze will/kann nicht mit anderen Katze, sehr dominant,...)

und weils so lustig ist
EDIT 3: und Rassekatzen werden auch eher selten in ungeschützen Freilauf abgegeben
 

Lady&Anubis

Hauskatze
Originally posted by Etoile@30.1.2007, 14:50 Uhr
Oder bekomme ich diesen Pass vom Züchter?
Solltest Du normalerweise vom Züchter bekommen.
Ist der ganz normale EU-Pass (der blaue) in den auch alle Impfungen etc eingetragen werden. Keine große Sache....
 

Andrea

Hauskatze
Der "blaue" Pass muss aber extra beim TA verlangt werden, ansonsten gibts nur einen normalen Impfpass... Aber der/die Züchter machen dies eh automatisch, wenn sie wissen, dass ihr Kitten ins Ausland geht.

Lg Andrea
 
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