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Tom
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<div style="color: #000;margin: 8px auto 0px auto;font-weight:bold;font-size:11px;padding: 3px;background-color:#E4EAF2;background-image: url(http://www.katzenforum.at/forum/style_images/1/img_quote.gif);background-position: right;background-repeat: no-repeat;border-left: 4px solid #8394B2;border-top: 1px dotted #000;border-right: 1px dotted #000;">ZITAT</div><div style="color: #465584;background-color: #FAFCFE;border-left: 4px solid #8394B2;border-right: 1px dotted #000;border-bottom: 1px dotted #000;padding: 4px;margin: 0px auto 8px auto;">Der neue Pet Pass
Ab 1. Oktober 2004 gelten in der EU neue Bestimmungen für die Ein- und Ausreise mit Hunden, Katzen und Frettchen. Die vom 1. Juli bis 30. September gültig gewesenen Übergangsbestimmungen fallen endgültig weg. Von nun an müssen obgenannte Heimtiere einen Pass mit sich führen, der vom behandelnden praktischen Tierarzt ausgestellt wird. Der Weg zum Amtstierarzt fällt für den Tierbesitzer künftig weg. Durch EU-weite einheitliche Vorgaben sollen zudem die Grenzkontrollen beschleunigt werden.
Die Vorlage des nun zwingend vorgeschriebenen EU-Heimtierpasses diene dazu, den gültigen Impfschutz gegen die Tollwut bei Ein- und Ausreise in EU-Länder nachzuweisen.
Zusätzlich müssen Tiere mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (nach einer 8-jährigen Übergangsfrist ist nur mehr der Chip gültig) gekennzeichnet sein.
Als Übergangsmaßnahme können die gültigen Impfpässe weiter verwendet werden, wenn die Tiere vor dem 3. Juli geimpft wurden und gechippt oder tätowiert sind. Die bisherigen Impfpässe verlieren aber 1 Jahr nach der letzten Tollwutimpfung ihre Gültigkeit.
Für die Einreise nach GB, Irland und Schweden müssen die Tiere zudem einer Blutuntersuchung unterzogen werden, die den bestehenden Impfschutz gegen die Tollwut nachweist. Weiters ist eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer nachzuweisen.</div>
(siehe auch hier und
)
Tom
Ab 1. Oktober 2004 gelten in der EU neue Bestimmungen für die Ein- und Ausreise mit Hunden, Katzen und Frettchen. Die vom 1. Juli bis 30. September gültig gewesenen Übergangsbestimmungen fallen endgültig weg. Von nun an müssen obgenannte Heimtiere einen Pass mit sich führen, der vom behandelnden praktischen Tierarzt ausgestellt wird. Der Weg zum Amtstierarzt fällt für den Tierbesitzer künftig weg. Durch EU-weite einheitliche Vorgaben sollen zudem die Grenzkontrollen beschleunigt werden.
Die Vorlage des nun zwingend vorgeschriebenen EU-Heimtierpasses diene dazu, den gültigen Impfschutz gegen die Tollwut bei Ein- und Ausreise in EU-Länder nachzuweisen.
Zusätzlich müssen Tiere mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (nach einer 8-jährigen Übergangsfrist ist nur mehr der Chip gültig) gekennzeichnet sein.
Als Übergangsmaßnahme können die gültigen Impfpässe weiter verwendet werden, wenn die Tiere vor dem 3. Juli geimpft wurden und gechippt oder tätowiert sind. Die bisherigen Impfpässe verlieren aber 1 Jahr nach der letzten Tollwutimpfung ihre Gültigkeit.
Für die Einreise nach GB, Irland und Schweden müssen die Tiere zudem einer Blutuntersuchung unterzogen werden, die den bestehenden Impfschutz gegen die Tollwut nachweist. Weiters ist eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer nachzuweisen.</div>
(siehe auch hier und
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