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Petition gegen EU-Richtlinie, erlaubte Tierversuche an Streunern

dea

Hauskatze
Habs gelesen und bin gewaltig im Zwiespalt:

Auf der einen Seite verurteile ich es, dass es überhaupt noch Tierversuche gibt ... aber jetzt kommt das große Aber:

- Viele Sachen zb Medis müssen vorher getestet werden und zwar an einer bestimmten Anzahl an "Individuen" ... welche Menschen würden sich freiwillig (ohne jeglichen Zwang und Druck) für solche Erstversuche zur Verfügung stellen? Damit würden viele Medis überhaupt nicht mehr auf den Markt kommen, weil die erforderlichen Studien gar nicht zustande kommen oder (daran mag ich noch weniger denken) Menschenhandel lässt grüßen :shoot:

- Hier gehts darum, dass in Ausnahmefällen bereits lebende (und leider auch unerwünschte) Tiere für Versuche "verwendet" werden dürfen ... damit würden nicht mehr so viele Versuchstiere gezüchtet werden müssen. Es wird also kein Leid verhindert sondern nur verschoben :sniff:

- Weiters wär zu beachten, dass für die "normalen" Versuche ein verwildertes Tier ja überhaupt nicht zu gebrauchen ist (Haltungsbedingung für eine Versuchskatze 1,5 m² Bodenfläche mit 0,5 m² Etage in einem 2 m hohen Käfig) ... ob es dabei nicht eher darum geht in Versuchsreihen die medizinische Versorgung von verwilderten Haustieren (auch im Hinblick auf Zoonosen) auszutesten?
Es besteht grundlegender Bedarf an Studien über die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere oder ernsthafte Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit von Mensch oder Tier, und
Ich möchte nur mal an die Vogelgrippe erinnern ... da wurden natürlich auch Versuche mit Medis an Wildtieren durchgeführt .. meiner Meinung nach berechtigt!

In derselben Richtlinie zu lesen:
(21) Da der Hintergrund von streunenden und verwilderten Haustieren nicht bekannt ist und das Einfangen und anschließende Verbringen in Einrichtungen die Ängste solcher Tiere verstärkt, sollten diese grundsätzlich nicht in Verfahren eingesetzt werden.
 
@ dea ich bin ebenso gegen Tierversuche und außerdem sind diese nur bedingt auf den Menschen übertragbar. Ein Beispiel hierfür Contergan. Es mussten schon oft Medikammente wegen unvorhergesehener Nebenwirkungen vom Markt genommen werden. Die ersten Menschen, die Medikamete einnehmen, wissen nie was das für eine Auswirkung hat. Es sind auch schon häufig verbotene Menschenversuche (besonders in der dritten Welt) aufgeflogen.
 

dea

Hauskatze
Eben .. warum muss man dann nur gegen Tierversuche mit verwilderten Haustieren protestieren? Find ich den anderen Versuchstieren gegenüber net fair ;)
 

tashi

Hauskatze
eine genehmigung, streunerkatzen zu "verwenden" würde die grenze verwischen: wer ist freigänger - wer halb verwildert/findet grad nicht heim - oder streuner-in-echt.
katzenfänger, von pharmafirmen bezahlt, der neue krisensichere job???
 

dea

Hauskatze
tashi .. Katzenchippflicht wie bei Hunden .. dann kann sowas net passieren .. und nur gesicherter Freigang.

Ich will da echt keine Diskussion vom Zaun brechen .. mir kommt halt der Aufruf so vor wie: Könnt die eigene frei laufende Katze treffen also unterschreiben wir eine Petition .. triffts andere speziell gezüchtete Versuchstiere nehmen wir es in Kauf.
Nützt net mal was strikt Produkte aus Tierversuchen zu meiden, denn dann dürft man net mal mehr ein Kopfwehpulverl schlucken :shoot:
 

tashi

Hauskatze
gesicherter freigang: wenns arg wird, müsste ich alle bäume/sträucher an der grundstücksgrezne umschneiden lassen oder voliere- die übliche diskussion.
chippen: tierfänger kümmern sich garantiert nicht um sowas.
 

Pheebs

Hauskatze
Hm, weiß eigentlich jemand wie die derzeitige gesetzliche Situation in Österreich ist? Und ob es derzeit überhaupt verboten ist? Ich mein ja nur... In der EU Rl steht nämlich folgendes

Artikel 11
Streunende und verwilderte Haustiere
(1) StreunendeundverwilderteTierevonHaustierartendür* fen nicht in Verfahren verwendet werden.
(2) Die zuständigen Behörden dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen:
a) Es besteht grundlegender Bedarf an Studien über die Gesund* heit und das Wohlergehen der Tiere oder ernsthafte Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit von Mensch oder Tier, und
b) es liegt eine wissenschaftliche Begründung dafür vor, dass der Zweck des Verfahrens nur durch die Verwendung eines streu* nenden oder verwilderten Haustiers erreicht werden kann.

Im österr tierversuchsgesetz samt dazugehöriger Verordnung finde ich überhaupt keine Bestimmung, die Auflagen für Streuner vorschreibt, nur eine Bestimmung (4.2 in der VO) wie das einfangen zu passieren hat.
http://www.bmwf.gv.at/fileadmin/user_upload/forschung/recht/tierversuche/tvvo.pdf

Also so wie ich das lese wäre die Umsetzung der Rl sehr wohl ein Fortschritt in

Automatisch zusammengefügtes Doppelpost

Die richtige Richtung. Zugegeben, ich habe es jetzt nicht am Handy mit dem österr Tierschutzgesetz abgeglichen, vielleicht steht da was... Glaube ich aber nicht.

Also ich würde wenn das stimmt für die ehestmögliche Umsetzung unterschreiben, denn eine Verbesserung des ist-Zustandes wäre es (wie gesagt, lass mich gerne eines besseren belehren, am Handy gesetze lesen ist ein wenig mühsam...)
 

dea

Hauskatze
Ich schätze mal, dass es Verordnungen für die Durchführung noch nicht gibt ... auf ris.bka.gv.at hab ich nix gefunden
 

Pheebs

Hauskatze
Nein Dea, ist sie offensichtlich nicht - und von dem was ich gesehen habe ist die derzeitige Situation schlimmer.
 
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