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Wie komm ich an die Katze????

dea

Hauskatze
Super! und ganz toll, dass die Tierärztin in dem Fall mithilft!

Wie Rusty geschrieben hat: Du rettest ihr damit das Leben.
 

UlliH

Hauskatze
Ich bin trotzdem der Meinung, dass es mit dem mitnehmen nicht getan ist. (aber natürlich für die Katze im Moment das einzig Richtige!!!)

Irgendwann wird der Dame auffallen das die Katze weg ist und holt sich eine Neue.
Dann beginnt das Spiel von vorne.....
Man wird um ein "ernstes Gespräch" mit der Dame nicht drumrum kommen.
 

Dany1980

Hauskatze
@ Ulli: keine Sorge, ich werde alles in meiner Macht stehende tun, um zu verhindern, dass sie eine neue Katze/ein neues Tier anschleppt. Zum einen gibt es bereits drei Kater im Stall, also falls ihre Tochter Katzen sehen will, sind mehr als genug da zum anschauen und streicheln. Ich werde auch mit meinem Stallbesitzer ein mehr als ernstes Wörtchen reden und ihm klar machen, dass im Prinzip er derjenige ist, der dafür geradestehen muss, wenn auf seiner Reitanlage so verwahrloste Katzen herumlaufen, bzw, welche, die nicht kastriert sind und sich unkontrolliert vermehren und dass er in dem Fall einfach ein Machtwort sprechen muss. Immerhin sind wir ein Reitverein und kein Tierheim für Tiere, die jeder x-beliebige abschiebt!
 

Solyong

Hauskatze
Na Gott sei Dank. Hoffentlich übersteht die Arme den Sonntag und Du kannst ab Montag endlich ruhig schlafen, weil sie behandelt wird. Dieser "Dame" würde ich persönlich nicht nur den ATA, sondern auch das Jugendamt auf den Hals hetzen :beisstischkante:. Wenn sie es "so süß" findet, wie ein Kleinkind Tiere quält, ist sie sicherlich keine geeignete Erziehungsberechtigte. Ich weiß schon, das geht zu weit und ist nicht Zweck dieses Posts, aber bei solchen Leuten zuck ich aus :sauer:.
 

Minuie

Hauskatze
Na Gott sei Dank. Hoffentlich übersteht die Arme den Sonntag und Du kannst ab Montag endlich ruhig schlafen, weil sie behandelt wird. Dieser "Dame" würde ich persönlich nicht nur den ATA, sondern auch das Jugendamt auf den Hals hetzen :beisstischkante:. Wenn sie es "so süß" findet, wie ein Kleinkind Tiere quält, ist sie sicherlich keine geeignete Erziehungsberechtigte. Ich weiß schon, das geht zu weit und ist nicht Zweck dieses Posts, aber bei solchen Leuten zuck ich aus :sauer:.


Nicht nur das, wenn das Kätzchen Parasiten oder sonst was hat, ist das auch nicht gesund für das Kind!!
Alles in allem verantwortungslos!!!
 

DieStachelbeere

Hauskatze
Ich find es echt super, dass du die Kleine da rausholst, in die Klinik bringst und dann aufnimmst! :thumb: du hast meinen vollen Respekt!!! Möchtest du sie dann behalten? :)

PS.: Bitte der Dame den ATA auf den Hals hetzen ... !!!!!
 

shadow23

Hauskatze
gibts news?
Konntest du die katze zur tä bringen?
Was hat die tä bezügl gesundheitliche lage festgestellt?
 

Solyong

Hauskatze
Hoffentlich bedeutet das Schweigen nichts Schlechtes :angst: - ich möchte auch wissen, wie es weitergeht.
 

Kate31

Katzenjunges
Hallo,

ich denke, dass ein Tierarzt (oder Amtstierarzt) feststellen müsste, dass es sich hier um Tierquälerei handelt, die in Österreich per Gesetz verboten ist:

Auszug aus dem Tierschutzgesetz (§5 TSchG, Verbot der Tierquälerei)
(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer ....
13. die Unterbringung, Ernährung und Betreuung eines von ihm gehaltenen Tieres in einer Weise vernachlässigt, dass für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind oder es in schwere Angst versetzt wird;


Hier der Link zum Tierschutzgesetz
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541


  • Versorgung bei Krankheit oder Verletzung

    § 15. Weist ein Tier Anzeichen einer Krankheit oder Verletzung auf, so muss es unverzüglich ordnungsgemäß versorgt werden, erforderlichenfalls unter Heranziehung eines Tierarztes. Kranke oder verletzte Tiere sind diesen besonderen Ansprüchen angemessen und erforderlichenfalls gesondert unterzubringen.





und

§ 37. (1) Die Organe der Behörde sind verpflichtet,

1.
wahrgenommene Verstöße gegen §§ 5 bis 7 durch unmittelbare behördliche Befehls- und Zwangsgewalt zu beenden;

2.

ein Tier, das in einem Zustand vorgefunden wird, der erwarten lässt, dass das Tier ohne unverzügliche Abhilfe Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst erleiden wird, dem Halter abzunehmen, wenn dieser nicht willens oder in der Lage ist, Abhilfe zu schaffen.

Und:
4. Hauptstück

Straf- und Schlussbestimmungen
Strafbestimmungen
§ 38. (1) Wer
1.
einem Tier entgegen § 5 Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt oder
2.
ein Tier entgegen § 6 tötet oder
3.
an einem Tier entgegen § 7 Eingriffe vornimmt oder
4.
gegen § 8 verstößt,
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 7 500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15 000 Euro zu bestrafen.
(2) In schweren Fällen der Tierquälerei ist eine Strafe von mindestens 2 000 Euro zu verhängen.
(3) Wer außer in den Fällen der Abs. 1 und 2 gegen §§ 5, 8a, 9, 11 bis 32, 36 Abs. 2 oder 39 oder gegen auf diese Bestimmungen gegründete Verwaltungsakte verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Behörde mit einer Geldstrafe bis zu 3 750 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 7 500 Euro zu bestrafen.
(4) Nach Maßgabe der Abs. 1 bis 3 ist auch zu bestrafen, wer es duldet, dass eine seiner Aufsicht oder Erziehung unterstehende nicht deliktsfähige Person diesem Bundesgesetz oder den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen oder den in Bescheiden enthaltenen Anordnungen zuwiderhandelt, obwohl er die Tat hätte verhindern können.
(5) Der Versuch ist strafbar.


Ich hoffe, das hilft weiter.
lg Kate
 

ana

Hauskatze
Es gibt drei Höfe in der Gegend die unkastrierte Katzen haben. Ein Bauer hat(so wie in dem anderen thread) katzenbabies ausgesetzt. Genauergesagt sie kindern im vorschulalter in die hand gedrückt und gemeint er muss sie umbringen, wenn sie sie nicht mitbringen. Kastrieren wollte er sie nicht lassen, gefüttert hat er sie auch nicht, selbstverständlich waren es stallkatzen.

Wenn es seine sind muss er sie kastrieren lassen, wenn es nicht seine sind darf ich sie kastrieren lassen, zumindest solange ich dafür seinen grund nicht betrete. Trotzdem gab es ewig lange Streitereien und Drohungen :-(
 

shadow23

Hauskatze
@katze31:

In der theorie hast du völlig recht. Nur leider ist die realität so, dass gerade amtstierärzte meistens genau das in persona sind, was man sich im schlechtesten fall unter einem beamten vorstellt :(

Bloss nix arbeiten, und WENN mal eine entscheidung treffen, dann eher nicht zu wohle der tiere, sondern die, wo es den geringsten widerstand gibt. (okay, da können sich dt und östrr ATÄ wohl die hand geben). SEHR selten gerät man an ein engagiertes exemplar, das wohlmöglich auch noch bereit ist, auszurücken und amtszuhandeln... Und falls das mal so ist, geht sie bestimmt bald in mutterschaft :( :(
 
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